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Dexit: Ohne neue Satzung und Zuchtprogramm kein Filialzuchtbuch - die DQHA bleibt bis auf Weiteres ein Ursprungszuchtbuch
 
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Der Vorstand der Deutschen Quarter Horse Assn. (DQHA) wurde von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), der aufsichtsführenden Behörde des Zuchtverbands, nun darüber informiert, daß für ein mögliches Genehmigungsverfahren zur Umstellung des Ursprungszuchtbuches in ein Filialzuchtbuch weitere, notwendige Satzungsänderungen beschlossen werden müssen, "damit die Umstellung wirksam werden" könne.

Dieses teilt das LfL heute auf Anfrage mit und ergänzt, daß das neue Data Share Agreement (siehe hier), das der DQHA-Vorstand am 18. August 2020 unterzeichnet hatte, ein Bestandteil des Zuchtprogramms der DQHA werden muss (Anhang I Teil 2 Nr. 1 lit. f und g der VO (EU) 2016/1012), "bevor es umgesetzt werden kann". Änderungen der Satzung sowie des Zuchtprogramms bedürfen allerdings einer erneuten Abstimmung der Züchter im Rahmen einer DQHA-Mitgliederversammlung.

Antrag auf Führung eines Filialzuchtbuches "hat rechtlich keinen Bestand" - DQHA bleibt weiterhin Ursprungszuchtbuch

In Ergänzung dazu ist das LfL zudem der Auffassung, daß die am 1. August 2020 unter Tagesordnung TOP 7 und 8 getroffenenen Abstimmungen nicht wirksam sind, "da Abstimmungen über züchterische Belange, bei denen Nichtzüchter mitstimmen, keinen rechtlichen Bestand" haben. §19, Satz 3 der DQHA-Satzung sieht vor, daß nur Züchter in züchterischen Angelegenheiten ein Stimmrecht haben, auf der ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 1. August in Köln wurden jedoch alle 166 Anwesenden als stimmberechtigt gezählt.

Damit wären alle Punkte unter TOP 7 und 8 (siehe hier)

  • Antrag auf Führung eines Filialzuchtbuches
  • Satzungsänderungsanträge und Änderungsanträge im Zuchtprogramm

rechtlich ohne Bestand.

Einen reinen "Mitgliederbeschluss oder Beschluss eines anderen Vereinsorgans" hält das LfL für nicht ausreichend, wie es weiter auf Anfrage ausführt, solange die vereinsrechtlichen Genehmigungsverfahren, also Mitgliederversammmlung und Abstimmung, für Änderungen des Zuchtprogramms nicht abgeschlossen seien, würden weiterhin die bisherigen Bestimmungen der DQHA gelten - und damit die für ein Ursprungszuchtbuch.


Auf der Mitgliederversammlung am 1. August folgten die Mitglieder dem Vorschlag des neuen Vorstandes, die "Abstimmung über die nötigen Anpassungen der Satzung und Regelwerke durch die Führung des Filialzuchtbuches" erst auf der Mitgliederversammlung 2021 abzustimmen.



LfL bekräftigt seine Position vom 20. Mai 2020

Damit bekräftigt das LfL seine Position vom 20. Mai 2020, dass die DQHA zunächst ein neues Zuchtprogramm und notwendige Satzungsänderungen erarbeiten muss (mehr dazu hier), die
vom zuständigen Gremium, also der Mitgliederversammlung, beschlossen werden müssen.

"Es empfiehlt sich, die Änderungen vor der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung mit der LfL abzusprechen. Wenn ein Beschluss der Mitgliederversammlung nicht genehmigungsfähig ist und Änderungen vorgenommen werden müssen, muss die Mitgliederversammlung noch einmal zustimmen.
Die geänderte Satzung und das geänderte Zuchtprogramm müssen der LfL zusammen mit dem Beschlussprotokoll und einem Antrag des Vorsitzenden auf Genehmigung der Änderung dieser Unterlagen bei der LfL vorgelegt werden. Die LfL prüft die Unterlagen und fordert ggf. Änderungen ein (damit das anschließende Genehmigungsverfahren dann zügiger von statten gehen kann. Vor der Genehmigung muss der Antrag von der LfL, zusammen mit den geänderten Unterlagen, den Tierzuchtbehörden der anderen Bundesländer, da die DQHA bundesweit tätig ist, zur Stellungnahme vorgelegt werden."

Auch die Auffassung zum neuen Data Share Agreement ist nicht neu, denn am 20. Mai 2020 teilte das LfL mit, daß es ein Data Share Agreement mit der AQHA wie in der Vergangenheit "wohl nicht mehr in der bisherigen Form genehmigen könne".


DQHA als Affiliate - wie wird die AQHA entscheiden?

Mit der Information des LfL an den DQHA-Vorstand korrigiert die aufsichtsführende Behörde die Position des DQHA-Vorstandes von diesem Montag (siehe hier), der die Auffassung vertritt, daß "Punkte bisher erfolgreich abgearbeitet werden konnten" und in Folge dessen "alle Voraussetzungen geschaffen worden seien, um wieder Affiliate zu werden."

Im Gegenteil - das LfL bekräftigt, was seit dem 1. August 2020 bereits vermutet worden war:
"Ohne neue Satzung kein Filialzuchtbuch - die DQHA braucht eine weitere ausserordentliche Mitgliederversammlung" (siehe hier), da die notwenigen Unterlagen, um die Führung eines Filialzuchtbuch bei der aufsichtsführenden Behörde, dem LfL Bayern, zu beantragen, fehlen und nun noch durch Erweiterungen, wie dem Data Share Agreement, ergänzt werden müssen.

Diese Sachlage könnte durchaus Auswirkungen auf ein Meeting des AQHA-Vorstandes kommende Woche haben, bei dem über eine mögliche, vorläufige Aufnahme der DQHA als AQHA Affiliate gesprochen werden sollte.

Zwei Gründe lassen die "Wiedererlangung des AQHA Affiliate Status" wieder weiter in die Ferne rücken als von vielen erhofft und erwartet:

1) Die Tatsache, daß das LfL das Data Share Agreement (siehe hier), für genehmigungspflichtig durch die Mitglieder hält, macht es ausgesprochen schwierig, eine der zentralen Forderungen der AQHA zu erfüllen. Mögliche Änderungswünsche durch die Mitglieder würden neue Verhandlungen mit der AQHA erforderlich machen - wenn sich diese überhaupt darauf einließe.

2) Der Prozess der DQHA für die Umstellung des Ursprungszuchtbuches in ein Filialzuchtbuch wird sich auf unbestimmte Zeit, aber mindestens bis Mitte 2021, verlängern.


Faktisch keine Veränderung seit dem 1. August


Der neue DQHA-Vorstand wird angesichts dieser Rechtslage nicht um eine weitere Mitgliederversammlung herumkommen (siehe hier), während substantiell seit dem 1. August keine echte Veränderung herbeigeführt worden ist.

Im Gegenteil - nicht nur die Genehmigungspflicht des Data Share Agreements durch die Züchter schafft weitere, nicht zu unterschätzende Komplikationen, auch die Ausarbeitung einer neuen Satzung und eines neuen Zuchtprogramms, das der kritischen Zustimmung einer DQHA-Mitgliederversammlung einerseits und der Prüfung der aufsichtsführenden Behörde andererseits standhält, wird eine zusätzliche Herausforderung.


Es bleibt zu hoffen, daß aus dem Drama der DQHA nicht eine Tragödie wird (mehr dazu hier).






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