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Wie die American
Quarter Horse Association bekannt gab, darf Diclofenac verwendet
werden, ohne dass damit gegen Doping-Bestimmungen verstoßen wird.
Damit schließt sich die AQHA den Bestimmungen der USEF an.
Diclofenac wirkt bei Schmerzen und Entzündungen des Bewegungsapparates
wie z.B. akuten und chronisch verlaufenden Gelenksentzündungen
oder schmerzhaften Schwellungen. In der Humanmedizin ist der Wirkstoff
vor allem durch Voltaren bekannt. In der Veterinärmedizin wird
Diclofenac als Salbe verwendet.
Dies bedeutet
jedoch nicht, dass es auch in Deutschland eingesetzt werden kann,
ohne gegen die Dopingbestimmungen zu verstoßen. Die Deutsche Quarter
Horse Association folgt den Bestimmungen der LPO in Deutschland.
Dies bedeutet dopingmäßig die 'Null-Lösung'. Mit ganz wenigen
Ausnahmen (z.B. Impfungen) sind damit auf deutschen Turnieren
keinerlei Mittel erlaubt. Wer dagegen verstößt, bricht die Dopingbestimmungen,
was entsprechend geahndet wird. Dies gilt entsprechend auch für
alle FN-Turniere wie CRI, C-6, CRIO und alle FEI Turniere wie
WEG und EM.
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